G33/73—VfGH Rechtssatz
15. März 1974
wird als verfassungswidrig aufgehoben. Der VfGH hat in seinem auch im Antrag des VwGH zit. Erk. Slg. 6884/1972, das sich mit der Bestimmung des {Wohnhaussanierungsgesetz § 9, § 9 WSG} befaßte, ausgesprochen, daß in der Verpflichtung, den für die Straße erforderlichen Grund "ohne Entschädigung" abzutreten, eine Benachteiligung der Betroffenen im Vergleich zu jenen Anrainern liege…