WPFG
Gliederung
Das Anfangskapital einer Wertpapierfirma umfasst die in Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/2033 angeführten Bestandteile und hat mindestens zu betragen:
1. 750 000 Euro, sofern der Geschäftsgegenstand
a)den Handel für eigene Rechnung (§ 1 Z 3 lit. c WAG 2018) oder
b)die Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung (§ 1 Z 3 lit. f WAG 2018) umfasst;
2. 75 000 Euro, sofern der Geschäftsgegenstand
a)die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, wenn diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 1 Z 3 lit. a WAG 2018), oder
b)die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden (§ 1 Z 3 lit. b WAG 2018) oder
d)die Anlageberatung (§ 1 Z 3 lit. e WAG 2018) oder
e)die Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (§ 1 Z 3 lit. g WAG 2018) umfasst
und die Wertpapierfirma keine Kundengelder oder Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 WAG 2018 von Kunden halten darf;
3. 150 000 Euro, sofern kein Fall der Z 1, 2 oder 4 vorliegt;
4.750 000 Euro, sofern der Geschäftsgegenstand den Betrieb eines organisierten Handelssystems (§ 1 Z 3 lit. i WAG 2018) umfasst und der Berechtigungsumfang der Wertpapierfirma den Handel für eigene Rechnung einschließt.
§ 13 WPFG · WPFG · Wertpapierfirmengesetz
§ 13 Anfangskapital
…§ 13. Das Anfangskapital einer Wertpapierfirma umfasst die in Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/2033 angeführten Bestandteile und hat mindestens zu betragen: 1…
§ 49 Strafbestimmungen
…potenziellen systemrelevanten Auswirkungen des Verstoßes. (8) Im Einklang mit Abs. 1 bis 6 , § 3 Abs. 4, § 12, § 13, § 50 und § 51 kann die FMA gegen Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften oder deren verantwortliche Geschäftsleiter, die gegen die genannten…
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz legt Vorschriften für folgende Bereiche fest: 1. Das Anfangskapital von Wertpapierfirmen; 2. die Aufsichtsbefugnisse und Instrumente für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nach diesem Bundesgesetz und der Verordnung (E…
§ 4 Ermessensspielraum der FMA bei der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierfirmen
§ 4. (1) Die FMA kann anordnen, dass eine Wertpapierfirma, die Handel für eigene Rechnung gemäß § 1 Z 3 lit. c WAG 2018 oder die Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung gemäß § 1 Z 3 lit. f WAG 2018 betreibt und dere…
§ 3 WAG 2018 · WAG 2018 · Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
§ 3 Wertpapierfirmen
…sechs Monaten nach der Einreichung eines vollständigen Antrags mitzuteilen, ob eine Zulassung erteilt wird oder nicht. (6) Das Anfangskapital einer Wertpapierfirma ist gemäß § 13 des Wertpapierfirmengesetzes – WPFG , BGBl. I Nr. 237/2022, zu bestimmen. (7) Wertpapierfirmen, die Dienstleistungen auf die in § 1 Z 45 genannte Weise erbringen…
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