(1) Nach der Verlautbarung des endgültigen Wahlergebnisses ist die Wahl des Obmannes und seiner beiden Stellvertreter durch die Mitglieder des Fachgruppenausschusses und die Wahl des Vorsitzenden der Fachvertreter durch die Fachvertreter durchzuführen.
(2) Wählbar sind nur die Mitglieder des Fachgruppenausschusses (die Fachvertreter).
(3) Der Wahlleiter darf dem jeweiligen Fachgruppenausschuss (den Fachvertretern) nicht als Mitglied angehören.
(4) Zur Erstattung eines Wahlvorschlags ist jedes Mitglied eines Fachgruppenausschusses berechtigt, sofern die Zustimmung von mehr als der Hälfte jener Mitglieder des Fachgruppenausschusses, die seiner Wählergruppe angehören, nachgewiesen wird; dies gilt sinngemäß auch für die Wahl des Vorsitzenden der Fachvertreter. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlvorschlag aufscheinen.
(5) Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, so entfällt jede weitere Wahlhandlung und die vorgeschlagenen Bewerber gelten als gewählt. Für die Mandatsermittlung bei einer Wahl gilt die Bestimmung des § 97 Abs. 3 sinngemäß.
(6) Das Wahlergebnis ist von der Hauptwahlkommission zu verlautbaren.
(7) § 98 gilt mit der Maßgabe, dass das Wahlergebnis von den Zustellungsbevollmächtigten der im Fachgruppenausschuss oder bei den Fachvertretern vertretenen Wählergruppen beeinsprucht werden kann.
Rückverweise
WKG · Wirtschaftskammergesetz 1998
§ 97 Mandatsermittlung und Verlautbarung des Wahlergebnisses
…Wählergruppen entscheidet das Los. (6) Einem Mandatar gemäß den Bestimmungen der Abs. 4 und 5 steht das Wahlrecht bei der Wahl gemäß § 99 nur zu, wenn die Anzahl der auf die Wählergruppe entfallenden gültigen Stimmen mehr als zehn Prozent betrug. (7) Die Gesamtzahl der auf jeden Bewerber entfallenden…
§ 113 Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Bundeskammer
…worden, von dem an Jahren ältesten verfügbaren Mitglied der Hauptwahlkommission geleitet. (2) Wählbar ist jedes passiv wahlberechtigte Mitglied. (3) Die Bestimmungen der §§ 99 Abs. 5 bis 7 und 105 Abs. 3 gelten sinngemäß.…
§ 79 Wahlkommissionen
…keine Stimmenauszählung gemäß § 96 Abs. 4 erfolgt. (4) Dem Vorsitzenden der Wahlkommission obliegt die Leitung der Wahlen gemäß der §§ 99, 103, 108 und 111. Dieser kann auch ein Mitglied oder Ersatzmitglied der Wahlkommission damit beauftragen.…
§ 62 Stellvertretung
…Stimmrecht eines anderen Mitgliedes übernehmen. Eine Stimmrechtsübertragung ist bei einem Misstrauensvotum gemäß § 54 nicht zulässig. Bei den Wahlen gemäß der §§ 99 und 108 ist eine Stimmrechtsübertragung zulässig. (3) Für den Fall einer Verhinderung eines Mitgliedes des Erweiterten Präsidiums ist in der Geschäftsordnung eine Vertretungsregelung vorzusehen. (4…