BundesrechtBundesgesetzeWirtschaftskammergesetz 1998Art. 6 § 2

Art. 6 § 2(Anm.: aus BGBl. I Nr. 3/2012, zu § 119, BGBl. I Nr. 103/1998)

(1) § 119 tritt am 1.1.2014 in Kraft.

(2) Satzungsbestimmungen zur Durchführung des § 119 können bereits ab dem auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie treten frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft.

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