(1) Die Veranlagungen für den WKF sind unter Bedachtnahme auf die Risikostreuung auszuwählen und es dürfen die berechtigten Interessen der Anleger nicht verletzt werden.
(2) Für den WKF dürfen ausschließlich folgende Vermögenswerte erworben werden:
1. Guthaben bei Kreditinstituten gemäß § 1a Abs. 1 Z 1 des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993;
2. Von einer Aktiengesellschaft ausgegebene Aktien, die zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht an einem geregelten Markt gemäß § 1 Z 2 des Börsegesetzes 2018 – BörseG 2018, BGBl. I Nr. 107/2017, notieren oder gehandelt werden;
3. Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
4. Anteile an Personengesellschaften, insbesondere als Kommanditist;
5. Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts;
6. Beteiligungen als stiller Gesellschafter;
7. Schuldverschreibungen und Genussrechte gemäß § 174 des Aktiengesetzes – AktG, BGBl. Nr. 98/1965;
8. Finanzierungsinstrumente von Rechtsträgern, an denen Beteiligungen gemäß Z 2 bis 6 begründet werden könnten, einschließlich der Gewährung von Darlehen;
9. Anteile an AIF, die mindestens 50 vH des Fondsvermögens in Beteiligungen gemäß Z 2 bis 5 veranlagen;
10. liquide Finanzanlagen gemäß § 67 des Investmentfondsgesetzes 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011.
(3) Vermögenswerte gemäß Abs. 2 Z 10, die nicht unter Abs. 2 Z 1 bis 9 fallen, dürfen insgesamt nur bis zu 30 vH des Nettoinventarwerts gemäß § 17 AIFMG des Gesellschaftsvermögens erworben werden.
Rückverweise
WKFG · Wagniskapitalfondsgesetz
§ 5 Veranlagungsbestimmungen
… I Nr. 107/2017, notieren oder gehandelt werden; 3. Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; 4. Anteile an Personengesellschaften, insbesondere als Kommanditist; 5. Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts; 6. Beteiligungen als stiller Gesellschafter; 7. Schuldverschreibungen und Genussrechte gemäß § 174 des Aktiengesetzes – AktG, BGBl. Nr. …
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Manager-Gesetzes – AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013; 2. „Wagniskapitalfonds (WKF)“ ist ein aus Risikokapitalveranlagungen gemäß § 5 bestehender AIF, der in gleiche, in Wertpapiere verkörperte Anteile gemäß § 10 (Aktien der Wagniskapital-Aktiengesellschaft – WK AG) zerfällt; 3. „Alternativer Investmentfonds…
§ 4 Wagniskapitalfonds
…der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 694/2014 errichtet werden; 3. der WKF darf unter Bedachtnahme auf die Risikostreuung nur Veranlagungen gemäß § 5 erwerben; 4. der WKF ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gemäß § 9 zu errichten; 5. die Satzung des WKF hat die Inhalte gemäß…
§ 11 Satzung
…die Anlage und die Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie unter Bedachtnahme auf die Risikostreuung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage entsprechend den Veranlagungsbestimmungen gemäß § 5, Fondsbestimmungen gemäß § 16 und Pflichten gemäß den §§ 24 bis 28 AIFMG zum Nutzen der Aktionäre beschränkt sein. Die Satzung…