Art. 1 § 1 Anwendungsbereich.
Art. 1 § 1 Anwendungsbereich. — VWG
Art. 1 § 1 Anwendungsbereich. — VWG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 185/1955
Inkrafttretungsdatum
01. Oktober 1955
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR12068716
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Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf Unternehmungen der Vertragsversicherung anzuwenden, die im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind, auf ausländische nur hinsichtlich ihres inländischen Geschäftsbetriebes.