VStG
Gliederung
IV. Teil: Straftilgung, besondere Verfahrensvorschriften, Verfahrenskosten Tilgung der Strafe
§ 67 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
…Barauslagen) beträgt daher S 2.2000,--, S 62,49 f. Vorhaft, S 2.137,51. Außerdem sind die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen ( § 67 VStG ).“ Begründend führte die Behörde erster Instanz im wesentlichen aus, das Ermittlungsverfahren, insbesondere die dienstliche Wahrnehmung von namentlich genannten Gendarmeriebeamten hätten ergeben, daß die Beschuldigte…
Rückverweise