Abgesehen von Organstrafverfügungen ist mindestens eine Geldstrafe von 7 Euro zu verhängen.
Rückverweise
BewG 1955 · Bewertungsgesetz 1955
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 587/1983, zu BGBl. Nr. 148/1955)
… c BewG nicht zur Anwendung gelangen. 2. Liegen die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung zum 1. Jänner 1984 nach den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 VStG nicht vor, so ist zur Durchführung der Bestimmungen des Art. I Z 2 eine Neuveranlagung von Amts wegen vorzunehmen, wobei vom Gesamtvermögen des…