Anl. 3
In Kraft seit 02. August 2016
Up-to-date
Name of the MNE group / Name der multinationalen Unternehmensgruppe: Fiscal year concerned / Betrachtetes Wirtschaftsjahr: |
Please include any further brief information or explanation you consider necessary or that would facilitate the understanding of the compulsory information provided in the Country-by-Country Report / Bitte geben Sie hier kurz alle weiteren Informationen oder Erläuterungen an, die Sie für notwendig erachten oder die das Verständnis der vorgeschriebenen Informationen im länderbezogenen Bericht erleichtern können. |
Rückverweise
VPDG · Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
§ 4 Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
…Sinne des § 2 Z 1 ist zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts entsprechend der Anlage 1 , Anlage 2 und Anlage 3 verpflichtet: 1. die oberste Muttergesellschaft, wenn diese in Österreich ansässig ist, oder 2. eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit, die in die Verpflichtungen einer obersten Muttergesellschaft…