Den Bediensteten des Bundes, die bei einer Behörde oder Dienststelle im Sinne des § 13 Abs. 1 beschäftigt sind, die dort zugelassene Sprache einer Volksgruppe beherrschen und sie in Vollziehung dieses Bundesgesetzes verwenden, gebührt nach Maßgabe besoldungsrechtlicher Vorschriften eine Zulage.
§ 32 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 32 § 32
…Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes (1) Der Beamtin oder dem Beamten, die oder der bei einer in der Anlage 2 zum Volksgruppengesetz - VoGrG , BGBl. Nr. 396/1976, bezeichneten Behörde oder Dienststelle beschäftigt ist, die dort zugelassene Sprache einer Volksgruppe im Sinne des § 1 Abs. …
§ 17 § 17
…§ 28 ), 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 29 ), 12. und 13. (entfallen mit LGBl. Nr. 85/2008) 14. die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes , BGBl. Nr. 396/1976 ( § 32 ), 15. die Personalzulage ( § 33 ), 16. Nachtdienstvergütung ( § 33a ). Anspruch auf eine Nebengebühr kann immer…
§ 87 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 87 § 87
…Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes (1) Gemeindebedienstete, die bei einer in der Anlage 2 zum Volksgruppengesetz - VoGrG , BGBl. Nr. 396/1976, angeführten Gemeinde beschäftigt sind, die dort zugelassene…
§ 74 § 74
…83 ) 9. die Gefahrenzulage ( § 84 ) 10. die Aufwandsentschädigung ( § 85 ) 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 86 ) 12. die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes ( § 87 ) (2) Die unter Abs. 1 Z 1, 4 bis 6 und 8 bis 11 angeführten Nebengebühren sowie die im Abs…
§ 15 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 15 Nebengebühren
…Fehlgeldentschädigung ( § 20a ), (Anm.: Z 12 und 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2007) 14. die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes , BGBl. Nr. 396/1976 ( § 20d ). Anspruch auf eine Nebengebühr kann immer nur für Zeiträume bestehen, für die auch ein Anspruch auf Gehalt…
§ 151 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 151 § 151 Nebengebühren
…die Aufwandsentschädigung ( § 162 ), 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 163 ), 12. (entfällt) 13. die Jubiläumszuwendung ( § 165 ), 14. die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes ( § 166 ), 15. die Ausgleichszulage ( § 166b ). (1a) Anspruch auf eine Nebengebühr kann immer nur für Zeiträume bestehen, für die auch ein Anspruch…
§ 167 § 167 Pensionsbeitrag
… 159 , 8. Erschwerniszulagen nach § 160 , 9. Gefahrenzulagen nach § 161 , 10. Aufwandsentschädigungen nach § 162 , 11. Vergütungen nach § 23 Volksgruppengesetz , 12. Ausgleichzulagen nach § 166b Abs. 7 . Die Bemessungsgrundlage darf die jeweilige monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach Abs. 9 nicht überschreiten. (9) Die monatliche…
§ 50n K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 50n § 50n Nebengebühren und sonstige Vergütungen
…sinngemäßer Anwendung des § 159 K-DRG, 6. Jubiläumszuwendung unter sinngemäßer Anwendung des § 165 K-DRG 1994 , 7. Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes unter sinngemäßer Anwendung des § 166 K-DRG 1994 , 8. Aufwandersatz ( Abs. 4 ), 9. Vergütungen für aufgrund von Rechtsvorschriften ausgeübte Sicherheitsfunktionen, wenn die Ausübung…
§ 89 K-GMG · K-GMG · Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG
§ 89 § 89 Nebenbezüge
…für das die Karenz in Anspruch genommen wird, der allgemeinen Schulpflicht unterliegt, wenn sie folgende Nebenbezüge bezogen hat: Schmutzzulage, Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Vergütung nach § 23 Volksgruppengesetz . Die Ausgleichszulage gebührt im Ausmaß des Durchschnitts der Nebenbezüge, die in den letzten zwölf Monaten vor einem allgemeinen oder besonderen Beschäftigungsverbot nach elternschutzrechtlichen Bestimmungen, vor…
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