Können Personen, denen Leistungen nach diesem Bundesgesetz erbracht werden, den Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Handlung im Sinne des § 1 Abs. 1 erwachsen ist, auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften beanspruchen, so geht der Anspruch auf den Bund insoweit über, als dieser Leistungen nach diesem Bundesgesetz erbringt. Für die Wirksamkeit dieses Forderungsüberganges gegenüber dem Schadenersatzpflichtigen gelten der letzte Satz des § 1395 und der erste Satz des § 1396 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sinngemäß.
VOG · Verbrechensopfergesetz
§ 10 Beginn und Ende der Hilfeleistungen, Rückersatz und Ruhen
… 2 Z 7 ruht während einer mit voller Verpflegung verbundenen Heilbehandlung ab dem Tag, der auf den Beginn der Heilbehandlung folgt. § 12 Abs. 1 des Heeresversorgungsgesetzes ist sinngemäß anzuwenden.…
§ 17 Vollziehung und Durchführung
…mit dem Bundesminister für Finanzen, 3. hinsichtlich des § 9 Abs. 3 zweiter und dritter Satz, Abs. 3a sowie des § 12 der Bundesminister für Justiz, 4. hinsichtlich des § 14 der Bundesminister für Justiz und der Bundesminister für Inneres und 5. hinsichtlich des § …
Rückverweise