Leistungen nach diesem Bundesgesetz hat der Fachverband der Versicherungsunternehmen (im Folgenden Fachverband) zu erbringen.
Rückverweise
VOEG · Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz
§ 19 In-Kraft-Treten
…Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft. Es ist auf Schadensfälle anzuwenden, die sich nach dem 30. Juni 2007 ereignet haben. (2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer, BGBl. Nr. 322/1977, zuletzt geändert durch das…