Dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) wird zum Zwecke der Vertretung der Interessen der deutschsprachigen Heimatvertriebenen in Österreich, insbesondere für den Betrieb des Begegnungszentrums Haus der Heimat, aus Bundesmitteln im Jahre 2002 ein einmaliger Betrag von 4 Millionen Euro überwiesen. Voraussetzung ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des VLÖ, die Bedingungen gemäß §§ 2 bis 4 zu erfüllen.
Rückverweise
VLÖ-G · Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
§ 4
…Wegfalls der Voraussetzungen (insbesondere der Einstellung der Vereinstätigkeit bzw. Auflösung des Vereins, des Wegfalls der finanziellen Notwendigkeit, der widmungswidrigen Verwendung der Mittel oder des Zuwiderhandelns gegen gesetzliche Vorschriften) ist der Betrag gemäß § 1 samt nicht verbrauchten Zinsen dem Bund zurückzuerstatten. Dem Bund ist es vorbehalten, die Verwendung der Mittel jederzeit zu überprüfen. Der VLÖ ist verpflichtet, sämtliche dazu…
§ 5
…Weitere Förderungen für die in den §§ 1 und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind mit Ausnahme der Regelung des § 5a für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen.…
§ 2
…Die Mittel gemäß § 1 sind zu veranlagen. Die geplante Veranlagungsform unterliegt der Zustimmung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen. Die Veranlagung…
§ 5a
…Zeit von der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit einem Zinsfuß zu verzinsen ist, der 3 vH über dem Basiszinssatz (Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes, BGBl. I Nr. 125/1998) liegt. Anstelle einer Rechnungslegung kann auch die Vorlage einer Wirtschaftsprüferbestätigung über den…