VKrG
Gliederung
2. Abschnitt Verbraucherkreditverträge
§ 15 Kündigung durch den Verbraucher
Der Verbraucher kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigung dürfen ihm keine Kosten verrechnet werden. Eine Kündigungsfrist ist abweichend von § 986 Abs. 2 ABGB nur dann einzuhalten, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde und einen Monat nicht übersteigt.
§ 15 VKrG · VKrG · Verbraucherkreditgesetz
§ 15 Kündigung durch den Verbraucher
…§ 15. Der Verbraucher kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigung dürfen ihm keine Kosten verrechnet werden. Eine Kündigungsfrist ist abweichend von…
§ 29 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung
…nach dem 10. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden. (3) Die §§ 11, 14 Abs. 1 und 2 , §§ 15, 17, 22 und 24 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 sind auch auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die vor dem 11. …
§ 26 Verbraucherleasingverträge
…den Vertrag ( § 9 ) aufzunehmen. (3) Auf Verbraucherleasingverträge nach Abs. 1 Z 3 und 4 sind § 12 und § 15 nicht anzuwenden. (4) Auf Verbraucherleasingverträge nach Abs. 1 Z 1 ist § 16 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der…
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