Die §§ 8 bis 8g sind auch für eine vom Arbeitnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.
Rückverweise
…Beklagte beantragte für sein Kind K***** A***** S*****, geboren am ***** für die Zeit vom 15.3.2021 bis 2023 eine Änderung der Lage der Arbeitszeit nach § 8h VKG, für den Zeitraum Montag bis Freitag während der Zeiten 07:40 Uhr bis 15:40 Uhr. Die Klägerin brachte dazu vor, dass dies betriebsintern nicht…
…Detail folgende: ………... Für die Wochenenden ist es der Beklagten nicht gelungen, eine Kinderbetreuung zu finden. Rechtliche Beurteilung: Nach § 15p MSchG/§ 8h VKG haben erwerbstätige Mütter und Väter einen Anspruch auf Änderung der Lage der Arbeitszeit bis maximal zum Ablauf des siebten Lebensjahres des Kindes oder einem späteren…