BundesrechtBundesgesetzeVäter-KarenzgesetzAbschnitt 3 Teilzeitbeschäftigung und Änderung der Lage der Arbeitszeit§ 8f

§ 8fKündigungs- und Entlassungsschutz bei einer Teilzeitbeschäftigung

In Kraft seit 01. November 2023
Up-to-date