BundesrechtBundesgesetzeVerfahrenshilfeanträge-ÜbermittlungsgesetzII. Abschnitt Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe im Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/8/EG zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (Prozesskostenhilferichtlinie 2003/8/EG – PKH-RL)§ 11

§ 11Anträge aus anderen Mitgliedstaaten

In Kraft seit 01. Januar 2005
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