Ko 2026/03/0002 Rn. 7—VwGH Rechtssatz
18. Juni 2026
nähere Bestimmungen darüber, unter welchen Voraussetzungen in einem solchen Verfahren eine Verhandlung durchzuführen ist oder von deren Durchführung abgesehen werden kann. Die sinngemäß anzuwendenden § 45, § 46 Abs. 2 und § 49 VfGG bestimmen jedoch, welche Parteien zu einer Verhandlung zu laden sind, und setzen damit zumindest die Möglichkeit einer Verhandlung vor dem VwGH voraus. Die damit anzunehmende…