Als Versicherungsperiode im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.
Rückverweise
VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
Art. 32 Inkrafttreten, Aufhebung eines Gesetzes, Übergangsbestimmungen
… 7 ÜR zu einem anderen Artikel der Sammelnovelle BGBl. I Nr. 140/1997) 8. Die Art. VI Z 1 bis 9 lit. a (§§ 7a, 27a, 28, 29, 32, 42 bis 44 und 49 Abs. 1 JN), 10 bis 12 (§§…
§ 9 VersVG steht einer Vereinbarung der Vertragsteile nicht entgegen, daß die Versicherungsprämien für einen anderen Zeitpunkt als für den Beginn der Versicherungsperiode abgerechnet werden. Die Versicherungsperiode verschiebt…
…der laufenden Versicherungsperiode zu. Als Versicherungsperiode in diesem Sinn gilt, falls die Prämie nicht nach kürzeren Abschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres (§ 9 VersVG). Von dieser Bestimmung darf gemäß § 178 Abs 1 VersVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers nicht abgewichen werden. Sieht nun die Beklagte in ihren…
…der Verzichtsdauer von zwei Jahren zum Ende der nächsten [laufenden] Versicherungsperiode [§ 8 Abs 2 Satz 1 VersVG], also zum Ende des dritten Versicherungsjahres [§ 9 VersVG] gekündigt werden kann - vgl Bruck-Möller VVG8 § 8 Rz 17; Gruber, Nochmals: Zur zulässigen Laufzeit von Versicherungsverträgen, VR 2000, 62 ua). Dies führt zunächst…
…zu treffenden Vereinbarung. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es verneinte eine Intransparenz der Klauseln nach § 6 Abs 3 KSchG. § 9 VersVG sei dispositiv, die Parteien könnten im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit auch unterjährige Ratenzahlungen und damit eine abweichende Fälligkeit vereinbaren. Der Zusatz „dann aber mit Zuschlägen…
…sie auch für einen zehn Jahre übersteigenden Zeitraum gelten solle, verletze das Recht des Versicherungsnehmers auf jederzeitige Kündigung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 9 VersVG) nach § 165 Abs 1 VersVG. Von dieser Bestimmung dürfe gemäß § 178 Abs 1 VersVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers nicht…
…VersVG zum Unterschied von einer Kündigung nach § 165 VersVG weder eine Frist noch kein Kündigungstermin einzuhalten (nämlich zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, gemäß § 9 VersVG dauert diese ein Jahr); die Prämienzahlungspflicht entfällt sofort, wobei auch ein Rückkaufsabschlag gemäß § 176 Abs 4 VersVG entfällt ( Rebhahn, Rücktritt 61 ) . Schließlich wird der…
…1 VersVG iVm §§ 108g Abs 1 Z 2 und 108i Abs 1 EStG; vgl auch RS0127200). Gemäß § 9 VersVG beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr, falls die Prämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist. Ist die Zahlung der Prämie – wie hier – ohne einen…
…Versicherungsnehmer nicht gröblich benachteiligend sei, wenn die Höhe des rückzuzahlenden Dauerrabatts unabhängig von der tatsächlichen Vertragsdauer mit jährlich demselben Betrag vereinbart sei, offenbar § 9 VersVG zu Grunde. Danach ist eine Versicherungsperiode, falls nicht die Prämien nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen sind, der Zeitraum eines Jahres. Die Beklagte geht dann davon aus…
…SZ 39/145 § 9 VersVG. steht einer Vereinbarung der Vertragsteile nicht entgegen, daß die Versicherungsprämien für einen anderen Zeitpunkt als für den Beginn der Versicherungsperiode abgerechnet werden. Die Versicherungsperiode verschiebt…
…sich in der Klausel 201 nicht. Es kann dahingestellt bleiben, ob sich im Sinne der Bedingung das Jahr auf die jeweilige Versicherungsperiode nach § 9 VersVG (Versicherungsbeginn 1. 8. 2010) oder auf den Zeitraum vor dem Versicherungsfall bezieht, weil das Gebäude zwischen der Delogierung am 2. 12. …