7Ob152/01f—OGH Entscheidung
11. Juli 2001
…der Verzichtsdauer von zwei Jahren zum Ende der nächsten [laufenden] Versicherungsperiode [§ 8 Abs 2 Satz 1 VersVG], also zum Ende des dritten Versicherungsjahres [§ 9 VersVG] gekündigt werden kann - vgl Bruck-Möller VVG8 § 8 Rz 17; Gruber, Nochmals: Zur zulässigen Laufzeit von Versicherungsverträgen, VR 2000, 62 ua). Dies führt zunächst…