Die Versicherung umfaßt den durch den Eintritt des Versicherungsfalles entgehenden Gewinn nur, soweit dies besonders vereinbart ist.
Rückverweise
Nach § 53 VersVG ist entgangener Gewinn nur dann zu ersetzen, soweit dies gesondert vereinbart worden ist. Sowohl in der "Groß-" als auch in der "Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung" kommt…
…Klage im Vorverfahren nur der Einkaufswert der gestohlenen Waren sowie die durch den Einbruchsdiebstahl entstandenen Sachschäden geltend gemacht und ihr letztlich zugesprochen. Nach § 53 VersVG ist entgangener Gewinn - ein solcher ist Gegenstand dieses Verfahrens - nur dann zu ersetzen, soweit dies gesondert vereinbart worden ist. Praktisch kommt dies vor…
…gekennzeichnet, dass sich die Gefahr in einer Person verwirklicht, wie dies zB bei einer Filmausfallversicherung der Fall ist (vgl Schauer im Berliner Kommentar § 53 VersVG Rn 4 mwN). Der von der Klägerin herangezogene F***** ist Versicherungsmakler und als solcher im Sinne der §§ 26 ff MaklerG…