Der Versicherer hat den Schadenersatz in Geld zu leisten.
Rückverweise
VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
§ 178a Krankenversicherung
…78 und 79 entsprechend anzuwenden. (3) Soweit der Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird, sind neben dem Ersten Abschnitt die §§ 49 bis 60 und §§ 62 bis 68a entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Gefahrerhöhung (§§ 23 bis 30) sind auf die…