Ist als Leistung des Versicherers die Zahlung eines Kapitals vereinbart, so gelten die Vorschriften der §§ 166 bis 168.
Rückverweise
…Revision für unzulässig. Es liege eine Versicherung für fremde Rechnung vor, deren Inhalt unter anderem eine Unfallversicherung mit Kapitalszahlung im Versicherungsfall umfasse, sodaß gemäß § 180 VersVG auch die Bestimmungen der §§ 166 bis 168 VersVG zur Anwendung zu kommen hätten. Seien zwar im ursprünglichen Vertrag zwischen der beklagten Partei als…