§ 168 — VersVG
Wird bei einer Kapitalversicherung das Recht auf die Leistung des Versicherers von dem bezugsberechtigten Dritten nicht erworben, so steht es dem Versicherungsnehmer zu.
Gemäß § 168 VersVG steht das Recht auf die Leistung des Versicherers, falls es bei einer Kapitalversicherung vom bezugsberechtigten Dritten nicht erworben wird, dem Versicherungsnehmer zu. Der Hauptfall des…
…der Verlassenschaft kein Recht aus dem Versicherungsvertrag anfallen habe können. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin nicht Folge. Aus den Entscheidungsgründen: Gemäß § 168 VersVG steht das Recht auf die Leistung des Versicherers, falls es bei einer Kapitalversicherung vom bezugsberechtigten Dritten nicht erworben wird, dem Versicherungsnehmer zu. Der Hauptfall des…
…geteilt werden: Wie der Oberste Gerichtshof zu 7 Ob 21/76 (= SZ 49/41 = VersR 1977, 464 = NZ 1978, 9) ausgeführt hat, steht gemäß § 168 VersVG das Recht auf die Leistung des Versicherers, falls es bei einer Kapitalversicherung vom bezugsberechtigten Dritten nicht erworben wird, dem Versicherungsnehmer zu. Der Hauptfall des Nichterwerbes…
Rückverweise