VersVG
Gliederung
ZWEITER ABSCHNITT. Schadensversicherung.
Siebentes Kapitel Rechtsschutzversicherung
§ 158p
Auf eine Vereinbarung, durch die von den §§ 158j Abs. 2 bis 158o zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen wird, kann sich der Versicherer nicht berufen.
einheitlichen Vertrag genommen und veräußert der Versicherte sein Unternehmen an den Mitversicherten, dann geht die Versicherung zufolge ihres einseitig zwingenden Charakters zugunsten des Versicherungsnehmers (§ 158p VersVG) auf den Erwerber über.…
des § 158k VersVG und Art 10 ARB 1994 stehe, kann - unter dem zu beachtenden Aspekt, dass § 158k Abs 1 VersVG (als gemäß § 158p VersVG halbzwingende Norm) nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers abgeändert werden darf - im Falle einer bereits konkret aufgetretenen Interessenkollision keineswegs beigepflichtet werden (ausdrückliche Ablehnung der Lehrmeinung Kronsteiners…
…könne. Der Kläger brachte im Wesentlichen vor, der für den Fall der freien Anwaltswahl nach den AKRB 1995 vorgesehene "Strafselbstbehalt" verstoße gegen die gemäß § 158p VersVG zugunsten des Versicherungsnehmers zwingende Bestimmung des § 158k VersVG. Die beklagte Partei bestritt dies und beantragte, die Klage abzuweisen. Sie stellte ihrerseits einen Zwischenantrag auf…
…Begründung doch für zulässig erklärte: In der Zulassungsvorstellung werde thematisiert, ob die Vereinbarung eines Selbstbehalts von 10 % der Schadensleistung gegen die (nach § 158p VersVG zugunsten des Versicherungsnehmers zwingende) Regelung des § 158k VersVG insbesondere bei richtlinienkonformer Auslegung dieser Bestimmung verstoßen habe. In der Entscheidung 7 Ob …
§ 191b VersVG · VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
§ 191b
… 115a, § 154 Abs. 2, § 158, § 158a, § 158j, § 158l, §§ 158m bis 158p , § 163, § 164 Abs. 2, §§ 172 bis 176 und § 178 Abs. 2 in der Fassung…
…von dieser Rechtslage. Es sei der Klägerin freigestanden, die Klage einzubringen, ohne das Gutachten abzuwarten. Ob eine solche Vereinbarung im Hinblick auf § 158p VersVG beachtlich wäre, bedürfe hier keiner weiteren Prüfung. Die Klägerin habe auch nicht gegen die Kostenminimierungsobliegenheit verstoßen. Nach §§ 56, 59 JN habe sich die…
…ihm auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; [...] 2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehend genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer gemäß § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) von der Verpflichtung zur Leistung frei. [...] Artikel 19 Schadenersatz- und Straf Rechtsschutz für den Privat , Berufs- und Betriebsbereich Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung…
…Kläger über die beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängigen Haftungsprozesse geschädigter A***** Anleger näher informiert habe. Die Massenschadensklausel Artikel 6.7.3 ARB widerspreche dem nach § 158p VersVG einseitig zwingenden § 158k VersVG, durch den der in Artikel 4 der Rechtsschutzversicherungs Richtlinie vorgegebene Grundsatz der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers im österreichischen Recht umgesetzt…
…arbeitsgerichtlichen Prozess vereinbart, dass dieser zu jedem beliebigen Zeitpunkt Honorarnoten legen und Honorarvorschüsse verlangen könne. Art 6.6.9. ARB 2010 sei gemäß § 158p VersVG unwirksam, weil er gegen § 158k VersVG verstoße. Diese Bedingung sei auch gemäß § 864a ABGB überraschend. Dadurch werde das Recht auf freie…
…ordentliche Revision zulässig sei, weil zur Frage, ob die Beschränkung der freien Anwaltswahl im Zusammenhang mit Massenverfahren durch Art 6.7.3. ARB 95 eine gemäß § 158p VersVG unzulässige Abweichung von der Bestimmung des § 158k Z 1 VersVG darstelle, oberstgerichtliche Judikatur fehle. Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 23. April 2008…
…der freien Anwaltswahl im Zusammenhang mit Massenverfahren durch Art 6.7.3. ARB 1995 eine unzulässige Abweichung von § 158k Abs 1 VersVG im Zusammenhang mit § 158p VersVG darstelle. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten mit dem Antrag, das Klagebegehren insgesamt abzuweisen. Die Klägerin beantragt, die Revision zurückzuweisen, hilfsweise ihr nicht Folge…
…Richtlinie 87/344/EWG vorgegebene Grundsatz der freien Anwaltswahl des Rechtsschutzversicherungsnehmers wird durch § 158k VersVG im österreichischen Recht umgesetzt. Diese Bestimmung ist gemäß § 158p VersVG zwingend zugunsten des Versicherungsnehmers. § 158k Abs 1 VersVG lautet: „Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in einem Gerichts oder Verwaltungsverfahren eine zur…
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