Die in § 231a Abs. 1 Z 1 lit. a und d BDG 1979 und in der Anlage 1 zum BDG 1979 geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamtinnen und Beamten des Krankenpflegedienstes gelten als Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas gk. Hierbei entsprechen
der Verwendungsgruppe K 3 die Entlohnungsgruppe gk3,
der Verwendungsgruppe K 4 die Entlohnungsgruppe gk4.
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 90e Monatsentgelt, Dienstzulagen, Erzieherzulage und Vergütungen für Schul- und Unterrichtspraktika im Entlohnungsschema I L
…gemäß § 63, 4. die Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen nach § 63a, 5. die Abgeltungen im Zusammenhang mit abschließenden Prüfungen nach § 63b, 6. die Abgeltung für die individuelle Lernbegleitung nach § 63c und 7. die Abgeltung für organisatorische Koordinierung in Deutschförderklassen nach § 63e GehG…
§ 90t Vergütungen und Abgeltungen
… 2 bis 4, 3. die Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen nach § 63a, 4. die Abgeltungen im Zusammenhang mit abschließenden Prüfungen nach § 63b in Verbindung mit § 116e und 5. die Abgeltung für die individuelle Lernbegleitung nach § 63c des Gehaltsgesetzes 1956.…
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