§ 91g Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L
In Kraft seit 01. September 2015
Up-to-date
VBG
Gliederung
Abschnitt VIII Übergangsbestimmungen
3. Unterabschnitt Vertragsbedienstete im Lehramt
§ 91g Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L
Rückverweise
(1) Die Kündigungsbeschränkung des § 32 Abs. 4 gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. § 33a ist auf die Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L nicht anzuwenden.