VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 47a Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 54,9 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 270,1 €.
§ 47a VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 47a Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
…§ 47a. (1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von…
§ 49o Dienstzeit
…Dienstzeit einzuhalten, wenn er nicht vom Dienst befreit, enthoben oder gerechtfertigt vom Dienst abwesend ist. § 20 gilt mit der Maßgabe, dass § 47a, § 48 Abs. 1 , Abs. 2 dritter Satz, Abs. 2a erster und zweiter Satz und Abs. 4 bis 6 sowie…
§ 48n Sonderbestimmungen
…Übrigen aber nicht an die lehrveranstaltungsfreie Zeit gebunden ist; einem Urlaubstag entsprechen dabei acht Stunden; 4. § 20 mit der Maßgabe, dass § 47a, § 48 Abs. 1 , Abs. 2 dritter Satz, Abs. 2a erster und zweiter Satz und Abs. 3 bis 6 , die…
§ 49h Besondere Aufgaben
…der Aufgaben gemäß Abs. 1 und 2 gilt die regelmäßige Wochendienstzeit als erbracht. (5) § 20 gilt mit der Maßgabe, dass § 47a, § 48 Abs. 1 , Abs. 2 dritter Satz, Abs. 2a erster und zweiter Satz und Abs. 3 bis 6 sowie…
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