§ 47a Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
In Kraft seit 01. Juli 2026
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VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 47a Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 54,9 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 270,1 €.
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