VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 33a Sonderurlaub während der Kündigungsfrist
(1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Vertragsbediensteten auf sein Ansuchen während der Kündigungsfrist ein Sonderurlaub im Ausmaß von wöchentlich mindestens einem Fünftel der regelmäßigen Wochendienstzeit zu gewähren.
(2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn
1. der Vertragsbedienstete einen Anspruch auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung hat und
2. eine Bescheinigung über die vorläufige Krankenversicherung vom Pensionsversicherungsträger ausgestellt wurde.
(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010)
§ 33a VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 33a Sonderurlaub während der Kündigungsfrist
…§ 33a. (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Vertragsbediensteten auf sein Ansuchen während der Kündigungsfrist ein Sonderurlaub im Ausmaß von wöchentlich mindestens einem Fünftel der…
§ 91g Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L
…gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer. (2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. § 33a ist auf die Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L nicht anzuwenden.…
§ 36a Abschnitt Ia
…3 und 5 bis 8, §§ 29 bis 29k , § 29o, § 29p, § 30, §§ 32 bis 33a und § 36 anzuwenden. §§ 18 und 21 Abs. 1 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Monatsentgelts…
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