VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 29p Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt
(1) Die oder der Vertragsbedienstete, deren oder dessen Kind, Wahl- oder Pflegekind oder leibliches Kind der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners oder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dem vom zuständigen Träger der Sozialversicherung oder vom Land im Rahmen der Behindertenhilfe ein stationärer Aufenthalt im Rahmen einer Rehabilitationseinrichtung bewilligt wurde, hat für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr zum Zweck der notwendigen Begleitung des Kindes Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge.
(2) Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Dienstfreistellung durch beide Elternteile ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist. Im Fall der gleichzeitigen Inanspruchnahme der Dienstfreistellung darf deren Dauer insgesamt höchstens vier Wochen betragen. Die Dienstfreistellung kann zwischen den Betreuungspersonen geteilt werden, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu betragen hat. Die Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung nach § 29f im Zusammenhang mit einer Dienstfreistellung nach Abs. 1 ist für diesen Anlassfall nicht zulässig.
(3) Die oder der Vertragsbedienstete, die oder der eine Dienstfreistellung gemäß Abs. 1 in Anspruch nehmen will, hat die Bewilligung der Rehabilitation durch den Träger der Sozialversicherung oder das Land spätestens eine Woche nach deren Zugang der Personalstelle unter Bekanntgabe des Beginns und der Dauer der Rehabilitation vorzulegen.
§ 29p VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 29p Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt
…§ 29p. (1) Die oder der Vertragsbedienstete, deren oder dessen Kind, Wahl- oder Pflegekind oder leibliches Kind der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw…
§ 27c Änderung des Urlaubsausmaßes
… 19 BDG 1979 , einer Dienstfreistellung gemäß § 20a, § 29j Abs. 1 oder 2, § 29k oder § 29p , 2. einer Karenz nach dem MSchG oder nach dem VKG oder 3. einer ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, so gebührt ein Erholungsurlaub, soweit er noch nicht…
§ 36a Abschnitt Ia
… 27f, § 28b Abs. 1 bis 3 und 5 bis 8, §§ 29 bis 29k , § 29o, § 29p, § 30, §§ 32 bis 33a und § 36 anzuwenden. §§ 18 und 21 Abs. 1 sind mit…
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