VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 27f Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche
Dem Vertragsbediensteten kann bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände auf seinen Antrag der Verbrauch des ganzen oder eines Teiles des im nächsten Kalenderjahr gebührenden Erholungsurlaubes gewährt werden.
§ 27f VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 27f Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche
…§ 27f. Dem Vertragsbediensteten kann bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände auf seinen Antrag der Verbrauch des ganzen oder eines Teiles des im nächsten Kalenderjahr gebührenden Erholungsurlaubes gewährt werden.…
§ 29 Heimaturlaub
… 27a Abs. 4 und 5 , die §§ 27b und 27c , § 27e Abs. 1 und die §§ 27f bis 28 gelten auch für den Heimaturlaub. (8) Die Abs. 1 bis 7 sind nicht auf den Vertragsbediensteten anzuwenden, der gemäß § 1…
§ 36a Abschnitt Ia
…§ 27a Abs. 1 bis 4, § 27b, § 27c, § 27e Abs. 2 und 4, § 27f, § 28b Abs. 1 bis 3 und 5 bis 8, §§ 29 bis 29k , § 29o, § 29p, §…
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