VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 17 Anfall und Einstellung des Entgeltes
(1) Der Anspruch auf das Monatsentgelt beginnt mit dem Tag des Dienstantrittes.
(2) Bei Änderungen des Monatsentgeltes ist, wenn nicht etwas anderes festgelegt wird oder sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ergibt, der Tag des Wirksamwerdens der bezüglichen Maßnahme bestimmend.
(3) Der Anspruch auf das Monatsentgelt endet mit der Beendigung des Dienstverhältnisses. Wenn jedoch den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Vertragsbediensteten trifft, so behält dieser seine vertragsmäßigen Ansprüche auf das Monatsentgelt für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit oder durch ordnungsmäßige Kündigung durch den Dienstgeber hätte verstreichen müssen, unter Einrechnung dessen, was er durch anderweitige Verwendung erworben hat. Für die ersten drei Monate dieses Zeitraumes hat die Einrechnung zu unterbleiben.
(4) Gebührt das Monatsentgelt nur für einen Teil des Monates oder ändert sich im Laufe des Monates die Höhe des Monatsentgeltes, so entfällt auf jeden Kalendertag der verhältnismäßige Teil des entsprechenden Monatsentgeltes.
(5) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 4 sind auf den Kinderzuschuss sinngemäß anzuwenden.
§ 17 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 17 Anfall und Einstellung des Entgeltes
…§ 17. (1) Der Anspruch auf das Monatsentgelt beginnt mit dem Tag des Dienstantrittes. (2) Bei Änderungen des Monatsentgeltes ist, wenn nicht etwas anderes festgelegt wird oder…
§ 30 Enden des Dienstverhältnisses
…oder 4 darstellt; liegt auch kein Kündigungsgrund vor, so ist die ausgesprochene Entlassung rechtsunwirksam. (4) In den Fällen des Abs. 3 ist § 17 Abs. 3 zweiter und dritter Satz sinngemäß anzuwenden. (5) Eine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter hat dem Bund im Fall des Endens des Dienstverhältnisses durch…
§ 20c Wiedereingliederungsteilzeit
…Wiedereingliederungsteilzeit ergeben, sind nicht zurückzufordern. (7) Wird das Dienstverhältnis während der Wiedereingliederungsteilzeit beendet, so ist bei der Berechnung des Ersatzanspruchs im Sinne des § 17 Abs. 3 und § 30 Abs. 4 das volle Monatsentgelt zugrunde zu legen, das zum Beendigungszeitpunkt ohne eine Vereinbarung im Sinne des…
§ 36a Abschnitt Ia
…Ausnahme von § 4 Abs. 4, §§ 6 bis 6b , § 7a, §§ 8a bis 15a , § 17, § 19, § 20 , soweit er sich auf die §§ 49 bis 50e BDG 1979 bezieht, §§ 20a…
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