VAG
Gliederung
II. ABSCHNITT Verfahren vor der Volksanwaltschaft
§ 9
Rückverweise
Hält die Volksanwaltschaft Erhebungen zur Ermittlung des einer Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhaltes für erforderlich, so trägt der Bund die dafür entstehenden Kosten.
§ 23 VAG · VAG · Volksanwaltschaftsgesetz 1982
§ 23 Inkrafttreten
…2) § 1 Abs. 2, § 3, § 5, § 7 , die Paragraphenbezeichnungen der bisherigen §§ 7 bis 9 ( §§ 8 bis 10 neu), der III. Abschnitt, die Abschnittsbezeichnung und die Abschnittsüberschrift des bisherigen III. Abschnitts (IV. Abschnitt neu…