§ 81p Lagebericht und Konzernlagebericht
In Kraft bis 31. Dezember 2015
Up-to-date
VAG
Gliederung
Viertes Hauptstück Kapitalausstattung, Kapitalanlage
§ 81p Lagebericht und Konzernlagebericht
(1) Im Lagebericht ist auch über
1. die Teile der Geschäftsgebarung, die gemäß § 17a einem anderen Unternehmen übertragen sind,
2. den Geschäftsverlauf in den einzelnen Versicherungszweigen des direkten Geschäfts und über den Einfluß des Ergebnisses des indirekten Geschäfts auf das Ergebnis des Geschäftsjahres
zu berichten.
(2) § 267 Abs. 4 HGB ist nicht anzuwenden.
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