§ 2
In Kraft seit 04. September 1982
Up-to-date
Scheidet ein Mitglied der Volksanwaltschaft vorzeitig aus dem Amt, so hat der Vorsitzende dies unverzüglich dem Präsidenten des Nationalrates anzuzeigen.
Rückverweise
VAG · Volksanwaltschaftsgesetz 1982
§ 7
…1) Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sind der Volksanwaltschaft rechtzeitig unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Begutachtung zu übermitteln. (2) Die Volksanwaltschaft kann eine Änderung oder Erlassung von Gesetzen anregen. (3) Die Volksanwaltschaft kooperiert mit Wissenschaft und Lehre und schulischen sowie sonstigen Bildungseinrichtungen und informiert…