Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft in Angelegenheiten des § 11 Abs. 1 und 1a, insbesondere bei der Festlegung genereller Prüfschwerpunkte sowie vor der Erstattung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen. Er kann der Volksanwaltschaft Vorschläge zur Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards erstatten.
§ 9 GeO der VA 2026 · GeO der VA 2026 · Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission
§ 9 Angelegenheiten der kollegialen Beschlussfassung
… 1982 , 10. die Durchführung der jährlichen Tagung aller Kommissionsmitglieder, 11. die Beschlussfassung über Vorschläge des Menschenrechtsbeirates zur Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards ( § 14 Volksanwaltschaftsgesetz 1982 ), 12. Vorschläge an die/den Bundespräsidentin/Bundespräsidenten auf Verleihung von Berufstiteln und Ehrenzeichen, 13. die Behandlung jener Angelegenheiten, deren Erledigung grundsätzliche Bedeutung hat oder über…
§ 23 VAG · VAG · Volksanwaltschaftsgesetz 1982
§ 23 Inkrafttreten
…Satz, Abs. 6 Z 2 und Abs. 8 , § 11 Abs. 1a, 2, 3 und 5 bis 7, § 14, § 17 Abs. 2 und § 20 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2026 treten mit 12…
§ 1
… 3 und 6 ), 7. die Festlegung genereller Prüfschwerpunkte und 8. die Beschlussfassung über Vorschläge des Menschenrechtsbeirats zur Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards ( § 14 ). In der Geschäftsordnung oder in der Geschäftsverteilung kann vorgesehen werden, dass die Beschlüsse in bestimmten der kollegialen Beschlussfassung unterliegenden Angelegenheiten der Einstimmigkeit bedürfen oder dass…
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