VAG
Gliederung
Erstes Hauptstück ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 12 Rechtsschutzversicherung
(1) Ein Versicherungsunternehmen, das auf Grund einer gemäß § 4 Abs. 1 erteilten Konzession die Rechtsschutzversicherung (Z 17 der Anlage A zu diesem Bundesgesetz) betreibt, muss
1. sicherstellen, daß die mit der Schadenregulierung in diesem Versicherungszweig befaßten Personen nicht eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit in einem anderen von diesem Unternehmen betriebenen Versicherungszweig oder für ein anderes, mit diesem Unternehmen gemäß § 228 Abs. 3 HGB verbundenes Unternehmen ausüben, oder
2. die Schadenregulierung in diesem Versicherungszweig auf ein anderes Unternehmen übertragen.
(2) Die Geschäftsleiter des Unternehmens, auf das die Schadenregulierung gemäß Abs. 1 Z 2 übertragen wird, müssen im Sinn des § 4 Abs. 6 Z 1 geeignet sein. Die in diesem Unternehmen mit der Schadenregulierung befaßten Personen dürfen nicht eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit für ein mit diesem Unternehmen gemäß § 228 Abs. 3 HGB verbundenes Unternehmen ausüben.
(3) Abs. 1 gilt nicht für Risken, die sich auf Streitigkeiten oder Ansprüche beziehen, die aus dem Einsatz von Schiffen auf See entstehen oder mit deren Einsatz verbunden sind.
§ 9 GeO der VA 2026 · GeO der VA 2026 · Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission
§ 9 Angelegenheiten der kollegialen Beschlussfassung
…1982 , 10. die Durchführung der jährlichen Tagung aller Kommissionsmitglieder, 11. die Beschlussfassung über Vorschläge des Menschenrechtsbeirates zur Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards ( § 14 Volksanwaltschaftsgesetz 1982 ), 12. Vorschläge an die/den Bundespräsidentin/Bundespräsidenten auf Verleihung von Berufstiteln und Ehrenzeichen, 13. die Behandlung jener Angelegenheiten, deren Erledigung grundsätzliche Bedeutung hat oder über den…
§ 1 VAG · VAG · Volksanwaltschaftsgesetz 1982
§ 1
…5. Anregungen einer Änderung oder Erlassung von Gesetzen ( § 7 Abs. 2 ), 6. die Bestellung und Abberufung der Mitglieder der Kommissionen ( § 12 Abs. 2 und 4 ) sowie der oder des Vorsitzenden, deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreters und der sonstigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirats ( §…
§ 11
…wahrzunehmen. (2) Die Volksanwaltschaft hat mit der Besorgung von Aufgaben gemäß den Abs. 1 und 1a die von ihr eingesetzten Kommissionen ( §§ 12, 13 ) zu betrauen. (3) Der Volksanwaltschaft und den von ihr eingesetzten Kommissionen ist 1. Auskunft insbesondere über die Anzahl und Behandlung der Personen, denen die…
§ 13
…und Experten beiziehen dürfen. Die Volksanwaltschaft legt in ihrer Geschäftsordnung nach Anhörung der Kommissionen auch die Höhe der Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen ( § 12 Abs. 6 ) fest. Die Kommissionen sind vor Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung der Kommissionen anzuhören. (4) Die Leiterinnen und Leiter der Kommissionen koordinieren…
§ 23 Inkrafttreten
…des bisherigen § 10 ( § 21 neu), der bisherige § 11 ( § 22 neu) und die Paragraphenbezeichnung des bisherigen § 12 ( § 23 neu) in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 1/2012 treten mit 1. Juli 2012 in Kraft. (3…
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