§ 115 Versicherungsaufsicht
In Kraft bis 31. Dezember 2015
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VAG
Gliederung
Elftes Hauptstück BEHÖRDE UND VERFAHREN
§ 115 Versicherungsaufsicht
Die Bundesrechenzentrum GmbH hat bei der Besorgung der Geschäfte, die der FMA nach diesem Bundesgesetz obliegen, mitzuwirken, soweit eine solche Mitwirkung im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis gelegen ist.
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