Art. 24b Zoll- und Steuerlager
In Kraft seit 15. Juli 1999
Up-to-date
Art. 24b Zoll- und Steuerlager — UStG 1994
Die Verordnungsermächtigung des § 24b gilt sinngemäß für Erwerbe von Gegenständen, die in eine im § 24b Abs. 1 Z 2 genannte Regelung überführt werden sollen.
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