UStG 1994
Die Verordnungsermächtigung des § 24b gilt sinngemäß für Erwerbe von Gegenständen, die in eine im § 24b Abs. 1 Z 2 genannte Regelung überführt werden sollen.
Art. 24b UStG 1994 · UStG 1994 · Umsatzsteuergesetz 1994 – Anhang (Binnenmarkt)
Art. 24b Zoll- und Steuerlager
…Art. 24b. Die Verordnungsermächtigung des § 24b gilt sinngemäß für Erwerbe von Gegenständen, die in eine im § 24b Abs. 1 Z 2…
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