BundesrechtBundesgesetzeUrheberrechtsgesetzTeil 1 UrheberrechtAbschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 3 Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 60

§ 60Bildnisse

Up-to-date