BundesrechtBundesgesetzeUrheberrechtsgesetzTeil 1 UrheberrechtAbschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 3 Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 57

§ 57Unwesentliches Beiwerk

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