(1) Zur Errechnung der fiktiven Schuldentilgungsdauer sind die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen (§ 224 Abs. 3 B UGB) und Verbindlichkeiten (§ 224 Abs. 3 C UGB), vermindert um die im Unternehmen verfügbaren Aktiva nach § 224 Abs. 2 B III Z 2 und B IV UGB und die nach § 225 Abs. 6 UGB von den Vorräten absetzbaren Anzahlungen, durch den Mittelüberschuss zu dividieren.
(2) Zur Ermittlung des Mittelüberschusses sind
1. vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag die Abschreibungen auf das Anlagevermögen und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen hinzuzuzählen und die Zuschreibungen zum Anlagevermögen und Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen abzuziehen und
2. die Veränderung der langfristigen Rückstellungen zu berücksichtigen.
Rückverweise
Prüfungsrichtlinienverordnung
§ 12 Art und Umfang der Berichterstattung
…eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses einschließlich einer Aufstellung aller Beanstandungen, den Bestätigungsvermerk sowie einen Gebarungsvermerk zu enthalten. Darüber hinaus sind die Eigenmittelquote gemäß § 23 Unternehmensreorganisationsgesetz (URG), BGBl. I Nr. 114/1997, und die fiktive Schuldentilgungsdauer gemäß § 24 URG in Verbindung mit § 7 Abs. 7…
UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 273 Prüfungsbericht
…1 Z 1 URG) festgestellt wird; im Bericht sind in diesem Fall die Eigenmittelquote (§ 23 URG) und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) anzugeben. (4) Der Abschlussprüfer hat diese Berichte zu unterzeichnen und den gesetzlichen Vertretern sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorzulegen. Ist bei einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter…
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung
Anl. 4
…Die Bezeichnung und Berechnung der Kennzahlen bezieht sich das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB), die Vorschriften des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG), die Fachgutachten des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bzw. der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Betriebswirtschaft und die Stellungnahmen des Austrian Financial Reporting and…
NÖ STROG · NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz
§ 64a § 64a
…219/1897 idF BGBl. I Nr. 63/2019, erstellen sowie die Eigenkapitalquote und die fiktive Schuldentilgungsdauer nach den §§ 23 und 24 des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG), BGBl. I Nr. 114/1997 idF BGBl. I Nr. 43/2016, ermitteln. (2) Die Stadt hat außerdem dafür zu sorgen, dass…
URG · Unternehmensreorganisationsgesetz
§ 30 Inkrafttreten
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft. (2) § 22 Abs. 2, § 23 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft. (3…
§ 22 Voraussetzungen der Haftung
…Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 1. einen Bericht des Abschlußprüfers erhalten haben, wonach die Eigenmittelquote (§ 23) weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24) mehr als 15 Jahre beträgt (Vermutung des Reorganisationsbedarfs), und nicht unverzüglich ein Reorganisationsverfahren beantragt oder nicht gehörig fortgesetzt haben oder 2. einen Jahresabschluß nicht oder…
EKEG (GIRÄG 2003) · Eigenkapitalersatz-Gesetz
§ 2 Krise
…§ 67 IO) ist oder wenn 3. die Eigenmittelquote (§ 23 URG) der Gesellschaft weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) mehr als 15 Jahre betragen, es sei denn, die Gesellschaft bedarf nicht der Reorganisation. (2) Im Fall des Abs. 1 Z 3 ist…
NÖ GO 1973 · NÖ Gemeindeordnung 1973
§ 68a § 68a
…219/1897 idF BGBl. I Nr. 63/2019, erstellen sowie die Eigenkapitalquote und die fiktive Schuldentilgungsdauer nach den §§ 23 und 24 des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG), BGBl. I Nr. 114/1997 idF BGBl. I Nr. 43/2016, ermitteln. (2) Die Gemeinden haben außerdem dafür zu sorgen, dass…
Controlling-Richtlinien
Anl. 3 Erläuterungen der wichtigsten Begriffe und Kennzahlen
…dazu, da sie keine Zahlungsverpflichtung, sondern eine Verpflichtung zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind. Fiktive Schuldentilgungsdauer (gemäß BGBl. I Nr. 114/1997, Artikel XI, URG § 24) Nettoverschuldung dividiert durch den Mittelüberschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Nettoverschuldung (gemäß BGBl. I Nr. 114/1997, Artikel XI, URG § 24 Abs. 1) In der…