Eigenmittelquote im Sinne dieses Gesetzes ist der Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 A UGB) einerseits sowie den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs. 3 UGB), vermindert um die nach § 225 Abs. 6 UGB von den Vorräten absetzbaren Anzahlungen andererseits, ergibt.
EKEG (GIRÄG 2003) · Eigenkapitalersatz-Gesetz
§ 2 Krise
…der Krise, wenn sie 1. zahlungsunfähig (§ 66 IO) oder 2. überschuldet (§ 67 IO) ist oder wenn 3. die Eigenmittelquote (§ 23 URG) der Gesellschaft weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) mehr als 15 Jahre betragen, es sei denn, die Gesellschaft bedarf nicht…
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung
Anl. 4
…Die Bezeichnung und Berechnung der Kennzahlen bezieht sich das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB), die Vorschriften des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG), die Fachgutachten des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bzw. der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Betriebswirtschaft und die Stellungnahmen des Austrian Financial Reporting and…
URG · Unternehmensreorganisationsgesetz
§ 30 Inkrafttreten
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft. (2) § 22 Abs. 2, § 23 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner…
§ 22 Voraussetzungen der Haftung
…sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 1. einen Bericht des Abschlußprüfers erhalten haben, wonach die Eigenmittelquote (§ 23) weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24) mehr als 15 Jahre beträgt (Vermutung des Reorganisationsbedarfs), und nicht unverzüglich ein Reorganisationsverfahren beantragt oder…
Controlling-Richtlinien
Anl. 3 Erläuterungen der wichtigsten Begriffe und Kennzahlen
…Investitionszuschüsse“), die zur Bildung eines gesonderten Passivpostens in der Bilanz führen (bei Anwendung des Bruttoverfahrens). Eigenmittelquote (gemäß BGBl. I Nr. 114/1997, Artikel XI, URG § 23) Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen den Eigenmitteln einerseits und den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs. 3 HGB), vermindert um die nach §…
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