URG
Gliederung
3. Abschnitt Wirkungen des Verfahrens
§ 19
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts, der Vertragsauflösung oder der Fälligkeit eines zugezählten Kredits für den Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens ist unzulässig.
§ 19 URG · URG · Unternehmensreorganisationsgesetz
§ 19 Verträge
… § 19. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts, der Vertragsauflösung oder der Fälligkeit eines zugezählten Kredits für den Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens ist unzulässig.…
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