Unv-Transparenz-G
(1) Die im § 1 Z 1 und 2 bezeichneten Personen dürfen, sofern sich dies nicht bereits aus § 2 Abs. 1 ergibt, während ihrer Amtstätigkeit keine leitende Stellung in einer Aktiengesellschaft, einer auf den Gebieten des Bankwesens, des Handels, der Industrie oder des Verkehrs tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Sparkasse einnehmen; insbesondere dürfen sie weder Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer oder Mitglied des Aufsichtsrates einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung der bezeichneten Art noch Mitglied des Vorstandes oder Sparkassenrates einer Sparkasse sein, ausgenommen bei Gemeindesparkassen auf Grund von § 17 Abs. 6 Sparkassengesetz, BGBl. Nr. 64/1979. (BGBl. Nr. 545/1980, Art. I Z 4) (Anm.: richtig: § 17 Abs. 7)
(2) Abs. 1 ist sinngemäß auf Versicherungsanstalten auf Gegenseitigkeit mit Ausnahme der Landesversicherungsanstalten anzuwenden.
§ 68b K-KStR 1998 · K-KStR 1998 · Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998
§ 68b § 68b
…1) Soll ein Mitglied des Stadtsenates eine leitende Stelle im Sinne des § 4 Unv-Transparenz-G bekleiden, hat der Stadtsenat innerhalb eines Monats nach seiner Erklärung, dass eine solche Betätigung im Interesse der Stadt liegt, beim Gemeinderat die Erteilung der Zustimmung…
§ 69b K-VStR 1998 · K-VStR 1998 · Villacher Stadtrecht 1998 - K-VStR 1998
§ 69b § 69b
…1) Soll ein Mitglied des Stadtsenates eine leitende Stelle im Sinne des § 4 Unv-Transparenz-G bekleiden, hat der Stadtsenat innerhalb eines Monats nach seiner Erklärung, dass eine solche Betätigung im Interesse der Stadt liegt, beim Gemeinderat die Erteilung der Zustimmung…
§ 5 Unv-Transparenz-G · Unv-Transparenz-G · Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz
§ 5
…1) Die im § 1 Z 1 und 2 bezeichneten Personen können jedoch eine der im § 4 angeführten Stellen unter folgenden Voraussetzungen bekleiden: 1. Wenn der Bund an dem betreffenden Unternehmen beteiligt ist und die Bundesregierung erklärt, es sei im Interesse des…
§ 8
…im § 1 Z 2 bezeichneten Personen können eine der im § 6 Abs. 2 Z 1 oder § 4 erwähnten Stellen nur mit Zustimmung des betreffenden Landtages oder der betreffenden Gemeindevertretung bekleiden; das für diese Zustimmung einzuschlagende Verfahren richtet sich nach den landesgesetzlichen Bestimmungen…
§ 10
…1) (Verfassungsbestimmung) Wenn eine der im § 1 genannten Personen entgegen dem Beschluß des Unvereinbarkeitsausschusses oder des nach der Landesgesetzgebung zuständigen Ausschusses des Landtages eine Berufstätigkeit im Sinne des § 2 ausübt oder…
§ 11
…Scheidet eine der im § 1 Z 1 und 2 bezeichneten Personen aus einer dort genannten Funktion aus, derentwegen sie auf Grund dieses Bundesgesetzes einen Beruf (eine leitende Stellung) gemäß § 2 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 nicht ausüben durfte, ohne…
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