UGB
Gliederung
Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte
Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft.
§ 389 Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf
§ 389 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 389 Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf
…§ 389. Unterläßt der Kommittent über das Gut zu verfügen, obwohl er dazu nach Lage der Sache verpflichtet ist, so hat der Kommissionär die nach § …
§ 417 Rechte und Pflichten des Lagerhalters
§ 417. (1) Auf die Rechte und Pflichten des Lagerhalters in Ansehung der Empfangnahme, Aufbewahrung und Versicherung des Gutes finden die für den Kommissionär geltenden Vorschriften der §§ 388 bis 390 Anwendung. (2) Treten Veränderungen an dem Gute ein, welche dessen Entwertung befürchten lassen,…
§ 407 Spediteur, Anwendung des 3. Abschnitts
§ 407. (1) Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) in eigenem Namen zu besorgen. (2) Auf die Rechte und Pflichten des Spediteurs finden, soweit dieser Abschnitt keine Vorschriften enthäl…
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