§ 37 Unbefugter Firmengebrauch — UGB
Rückverweise
Wer in seinen Rechten dadurch verletzt wird, daß ein anderer eine Firma unbefugt gebraucht, kann von diesem die Unterlassung des Gebrauchs der Firma verlangen. Ein nach sonstigen Vorschriften begründeter Anspruch auf Schadensersatz bleibt unberührt.
…Die Beklagte verstoße gegen §§ 1, 2 und 9 sowie Anh Z 13 UWG, § 43 ABGB und § 37 UGB. [10] Die Beklagte äußerte sich zum Sicherungsantrag dahin, dass sie nicht Eigentümerin, Inhaberin, Verwenderin oder irgendwie sonst Berechtigte der im Spruch genannten Domains und Websites…
…ein Eventualbegehren. [12] Die Klägerin stützt ihren Unterlassungsanspruch vorrangig auf Verletzungen ihres Namensrechts nach § 43 ABGB bzw auf unbefugten Firmengebrauch nach § 37 UGB. Schon die Registrierung einer Domain, die einem geschützten Namen entspreche, sei eine unzulässige Namensanmaßung. Auch die Verwendung einer Domain als Bestandteil von E Mails sei…
…seinen Firmenrechten Verletzten – neben allfälligen Ansprüchen nach § 43 ABGB, § 9 UWG und §§ 12, 53 MSchG – eine Klage nach § 37 UGB offen ( Herder , aaO § 29 Rz 43, § 37 Rz 16ff [19]). 2. Anstelle dieser Rechtsbehelfe begehrte die Antragstellerin hier ein Vorgehen des Firmenbuchgerichts nach…