UGB
Gliederung
Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 351 Verkürzung über die Hälfte
Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.
§ 351 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
…§ 351. Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.…
…HGB tragende Wertung dafür spreche, dass in solchen Fällen nur die Irrtums- und Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung stünden, fehlt jedoch mittlerweile die Grundlage; der neue § 351 UGB kehrt die bisher maßgebende Wertung des § 351a HGB nämlich in ihr Gegenteil um: Auch der Unternehmer beim unternehmensbezogenen Geschäft kann sich nunmehr auf laesio…
…an der Betreibergesellschaft mangels Erreichens des Gesellschaftszwecks keinen wesentlichen Wert. 1. Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt, wobei das Berufungsgericht begründend ausführte, nach § 351 UGB könne die Anwendbarkeit des § 934 ABGB zu Lasten eines Unternehmers durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden; für den Ausschluss sei keine spezielle Formvorschrift vorgesehen…
… 166). [16] 1.2 § 934 ABGB ist im bürgerlichen Recht zwingend. Zu Lasten eines Unternehmers ist die Bestimmung aber dispositiv (§ 351 UGB). Da im vorliegenden Fall die Anwendung des § 934 ABGB nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, kann sich auch die Erstbeklagte ungeachtet ihrer Eigenschaft als Unternehmerin…
…zu beanstanden. Ob dem Kläger die Berufung auf das Gestaltungsrecht der laesio enormis allenfalls (auch) wegen des Anfechtungsausschlusses gemäß § 351a HGB (anders nunmehr § 351 UGB) verwehrt war, weil er - wie die Revisionsbeantwortung der Beklagten meint - im Hinblick auf das „bereits ausgeübte Grundhandelsgewerbe" (betreffend den Provisionsbezug des Klägers beim Kauf…
…Geschäftsbedingungen oder einem Vertragsformblatt enthalten gewesen seien. [13] 4.2.1 Zu Lasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB gemäß § 351 UGB vertraglich aus geschlossen werden. [14] 4.2.2 Als ein Unternehmer im Sinn des KSchG wird der Vermieter anzusehen sein , wenn die Beschäftigung von dritten Personen…
…Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 Satz 4 ZPO): 1.1. Sind die Vertragsparteien – wie hier – keine Unternehmer (vgl § 351 UGB), dann kann nach § 935 erster Halbsatz ABGB die Anwendung des § 934 ABGB (Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte; sog laesio enormis…
…Entscheidung über das Klagebegehren nicht relevant sind. Ob der Kläger auf die Anfechtung des Kaufvertrags wegen laesio enormis wirksam vertraglich verzichtet hatte (vgl § 351 UGB), bleibt ohne Bedeutung, wenn auf der Basis der festgestellten Werte der Leistungen eine Verkürzung über die Hälfte nicht vorlag und das Anfechtungsbegehren schon aus diesem…
…Verkürzung über die Hälfte kann gemäß § 935 Satz 1 ABGB auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden (bzw nur zu Lasten von Unternehmern, vgl § 351 UGB), weshalb insoweit dem im Kaufvertrag enthaltenen Haftungsausschluss keine Bedeutung zukommt. Andere der Ausübung des Gestaltungsrechts entgegenstehende Gründe wurden nicht behauptet und sind auch nicht ersichtlich…
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