UGB
(1) Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.
(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmenbrauchen Abs. 1 und § 264 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung nicht wesentlich (§ 189a Z 10) ist.
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 2 § 2*) Begriffsbestimmungen
…eine Anlage, die zur Verbundschaltung von Elektrizitätsnetzen dient; 73. „verbundenes Unternehmen“ a) ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 228 Abs. 3 des Unternehmensgesetzbuches ( UGB ), b) ein assoziiertes Unternehmen im Sinne des § 263 Abs. 1 UGB oder c) zwei oder mehrere Unternehmen, deren Aktionäre ident sind; 74. „Verbundnetz“ eine Anzahl von Übertragungs- und Verteilernetzen, die durch…
§ 2 NÖ ElWG 2005 · NÖ ElWG 2005 · NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
§ 2 § 2
…Anlage, die zur Verbundschaltung von Elektrizitätsnetzen dient; 69. “verbundenes Unternehmen”: a) ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 228 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB), b) ein assoziiertes Unternehmen im Sinne des § 263 Abs. 1 UGB oder c) zwei oder mehrere Unternehmen, deren Aktionäre ident sind; 70…
§ 39 ORF-G · ORF-G · ORF-Gesetz
§ 39 Rechnungslegung
…bis 216, §§ 222 bis 234, §§ 236 bis 239, § 243 sowie die §§ 244 bis 267 UGB über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sinngemäß anzuwenden. (2) Der sich aus dem Jahresabschluss ergebende Jahresüberschuss ist nach Zuweisung der nach einkommenssteuerlichen Vorschriften zulässigen Rücklagen…
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